Treten Sie ein! - Informationen zum Kirchen(wieder)eintritt


 

Was muss ich tun, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Wiedereintritt ist unbürokratisch und geht ganz einfach. Der Wunsch genügt. Sie müssen nur mit Pfarrer Eberhard Schwarz oder einer Pfarrerin oder einem Pfarrer der Wiedereintrittsstelle (Tel. 08 00 / 813 813 8, kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) sprechen und das Formular zum Wiedereintritt ausfüllen.

 

Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen:

 

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Die christlichen Kirchen erkennen die Taufe gegenseitig an.

Darum werden Sie bei einem Wiedereintritt nicht noch einmal getauft. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Taufe anerkannt wird, rufen Sie uns an. Das finden wir heraus.

 

Ich habe noch nie einer christlichen Gemeinschaft angehört und bin auch nicht getauft

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem gehen in der Regel ein Taufunterricht oder Taufgespräche voraus.

 

Muss ich eine Prüfung bestehen, um wieder aufgenommen zu werden?

Zur Wiederaufnahme sprechen Sie mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin und füllen gemeinsam ein Antragsformular aus – geprüft werden Sie aber nicht.

 

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Sie können Pate werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie können bei Kirchenwahlen wählen und gewählt werden. Und Sie sind Teil der großen Gemeinschaft, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens sucht und dabei auf die Hilfe des lebendigen Gottes vertraut. Sie sind Teil einer Solidargemeinschaft. Wenn Sie Kirchensteuer bezahlen, tragen Sie Ihren Teil dazu bei, dass Kirche in unserer Gesellschaft präsent bleibt – in Seelsorge, Gottesdiensten, Bildung oder diakonischem Engagement. Nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Bestattung.

 

Was kostet mich der Eintritt?

Nichts.

 

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Alle, die Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlen, beteiligen sich mit der Kirchensteuer an der Finanzierung der vielen Aufgaben der Kirche. In Württemberg beträgt die Kirchensteuer acht Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer. Wer in der Ausbildung oder arbeitslos ist oder eine kleine Rente bezieht, zahlt auch keine Kirchensteuer.

 

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

 

Welche Unterlagen brauche ich?

Wenn Sie wieder eintreten wollen, ist es gut, Sie haben Austrittsdatum und Taufdatum parat. Ihr Austrittsdatum erfahren Sie – sollten Sie die Unterlagen nicht mehr haben – bis mindestens zehn Jahre nach dem Austritt von der Stelle, bei der Sie ausgetreten sind (Standesamt, Gericht). Ihr Taufdatum wird in Ihrer Taufgemeinde für immer aufbewahrt. Rufen Sie einfach dort an.


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Flyer mit Informationen zum (Wieder-) Eintritt in die Evangelische Kirche
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